Datenschutz |Impressum |Cookies |Sitemap |Barrierefreiheit
Aktueller Standort: Home > Bürgerservice > Gemeindeamt > Kontakt und Amtszeiten
Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion